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Verbraucherrechte in der Praxis

Stärken Sie sich als Verbraucher: Verbraucherrechte in der Praxis

Das Verbraucherrecht ist ein stetiger Begleiter unseres Alltags. Von der Erteilung von Reparaturaufträgen für Kfz über Einkäufe bis hin zum Abschluss eines Reisevertrags – in diesen Situationen sind Verbraucherrechte ebenso von Belang wie bei der Kreditvergabe oder Produkthaftung.
Zum Thema Verbraucherrechte enthalten deutsche Gesetze vielfältige Regelungen, die allesamt einem gut funktionierenden Verbraucherschutz dienen.

Wer ist ein Verbraucher?

Als Verbraucher gelten alle Personen, die Verträge ausschließlich oder überwiegend zu privaten Zwecken abschließen.

Erwirbt ein Unternehmer beispielsweise Mobiliar für die eigene Firma, agiert dieser als Unternehmer und profitiert nicht von den Vorschriften des Verbraucherschutzes.

Würde die gleiche Person jedoch Lebensmittel für die Familie einkaufen, wäre diese als Verbraucher aktiv.

Wer ist ein Verbraucher
Als Verbraucher gelten alle Personen, die Verträge ausschließlich oder überwiegend zu privaten Zwecken abschließen – Bild: © (JLco) Julia Amaral #560986658 – stock.adobe.com

Verbraucherrechte beim Kaufrecht

Bei einer Auslieferung von mangelhaften Erzeugnissen sind Bestimmungen zur gesetzlichen Gewährleistung gültig. Dadurch ergeben sich Ansprüche auf Schadenersatz, Nacherfüllung oder Minderung. Oftmals steht die Frage im Raum, inwiefern eine bestimmte Sache als mangelhaft gilt. Schließlich werden bei einer Abweichung vom beschriebenen Zustand des Produkts oder bei einer verspäteten Lieferung unter Umständen ebenfalls Gewährleistungsansprüche fällig.

Besondere Bedeutung wird dem Verbraucherschutz bei Kaufverträgen zuteil, die Käufer und Verkäufer online abschließen. Häufig erhalten Kunden beschädigte Ware oder erhalten nach einer Rücksendung das Geld nicht zurück.
Oftmals versäumen es Verbraucher, den Vertrag rechtzeitig zu widerrufen. Dieser Fall tritt häufig auch dann ein, weil Kunden nicht genügend über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Auf all diese Fälle sind die Experten von Helpcheck spezialisiert.

Auslieferung von mangelhaften Erzeugnissen
Bei einer Auslieferung von mangelhaften Erzeugnissen sind Bestimmungen zur gesetzlichen Gewährleistung gültig – Bild: © bennytrapp #486960925 – stock.adobe.com

Bedeutung der Beweislastumkehr

Ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherrechts ist die sogenannte Beweislastumkehr. Die Beweislastumkehr tritt ein, falls ein Mangel am erworbenen Produkt während der ersten sechs Monate nach der Lieferung eintritt.

Im Normalfall müssen Käufer einen Nachweis darüber erbringen, dass die Sache schon zur Lieferung mangelbehaftet gewesen ist.

Die Verkäufer trifft jedoch die Beweispflicht darüber, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung tatsächlich mangelfrei gewesen ist.

Wichtigkeit von Garantieversprechen

Viele Verkäufer geben gegenüber ihren Kunden Garantie- und Umtauschversprechen ab, die als freiwillige Leistungen ohne gesetzliche Verpflichtung gelten. Äußern Anbieter jedoch ein Versprechen, müssen sie dieses auch einhalten.
Aus dem jeweiligen Kaufvertrag ist ersichtlich, für welchen Umfang die Garantie gilt und welche Rückgabemöglichkeiten die Käufer haben. Sprechen Händler eine Geld-zurück-Garantie aus, müssen sie verpflichtend Geld auszahlen. Ein Versand von Gutscheinen gilt in dem Fall nicht.

Wichtigkeit von Garantieversprechen
Viele Verkäufer geben gegenüber ihren Kunden Garantie- und Umtauschversprechen ab, die als freiwillige Leistungen ohne gesetzliche Verpflichtung gelten – Bild: © chaylek #611623613 – stock.adobe.com

Unterstützung durch Juristen

Unternehmer und Käufer sind oftmals nur in Bruchstücken mit verbraucherrechtlichen Bestimmungen vertraut. Insbesondere die Kleinhändler verstoßen auf Online-Plattformen oftmals gegen ihre Verpflichtungen, die nur gelegentlich Waren veräußern.

Von vielen Käufern werden die Verstöße jedoch noch nicht einmal bemerkt, da sie schlichtweg nicht über ihre umfassenden Rechte informiert sind.

Fristen beim Widerrufsrecht

Jedem Verbraucher sollte bewusst sein, bei einem sogenannten Fernabsatzvertrag generell ein Widerrufsrecht zu haben. Dieses Widerrufsrecht dauert nach Fristbeginn insgesamt 14 Tage an.

Die Frist startet ab Erhalt der Ware – allerdings auch nur dann, falls die Händler ihre Kunden sachgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben.

Bei einem Verstoß gegen Händlerpflichten genügt zumeist schon ein anwaltliches Schreiben, in dem die Käufer auf ihre anwaltlichen Pflichten verwiesen werden. Nach einer Belehrung erkennen die meisten Händler die Rechte der Käufer an. Weil sich die meisten Streitigkeiten außergerichtlich erledigen lassen, drohen nur in Ausnahmefällen gerichtliche Verfahren.

Im Zweifelsfall an Rechtsanwälte wenden

Bei ernstzunehmenden Schwierigkeiten mit einem Fernabsatzvertrag oder bei anderen Problemen rund ums Thema Verbraucherrecht sind Rechtsanwälte für Verbraucherrecht oder Verbraucherzentralen die richtigen Ansprechpartner. Schneller Handlungsbedarf ist schließlich nicht nur aufgrund kurzer Widerrufsfristen zwingend erforderlich.
Genauso wichtig ist es, Verjährungsfristen nicht aus den Augen zu verlieren. Ein Mangelanspruch verjährt nach zwei Jahren. Für einige Verbrauchergeschäfte gilt eine vertragliche Verkürzung auf ein Jahr.