Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist zwar keine Pflicht, doch jeder, der berufstätig ist, sollte sich zumindest einmal dazu Gedanken machen. Die Prämien sind umso günstiger, je jünger das Eintrittsalter ist. Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung dienen der Absicherung der Arbeitskraft, sind jedoch nicht miteinander zu verwechseln.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Versicherungsnehmer seinen gewählten und aktuell ausgeführten Beruf nicht mehr ausüben kann. Im Gegensatz dazu leistet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Um zu erläutern, worin die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit bestehen, muss zunächst geklärt werden, was Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit bedeuten.
Als erwerbsunfähig gilt eine Person, wenn sie aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung dauerhaft überhaupt keine Art von Arbeit mehr ausüben kann. Dabei spielen die berufliche Qualifikation und die zuvor ausgeübte Tätigkeit keine Rolle.
Unterschieden wird bei der Erwerbsunfähigkeit zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsunfähigkeit. Eine vollständige Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person weniger als drei Stunden täglich einer Tätigkeit am Arbeitsmarkt nachgehen kann. Im Gegensatz dazu ist eine Person teilweise erwerbsunfähig, wenn sie täglich noch mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann.
Bevor die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, prüft sie, ob eine Person noch für irgendeinen Beruf auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden kann.
Die berufliche Qualifikation ist dafür nicht relevant.
Eine Person ist berufsunfähig, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder Verletzung ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Dabei zählt der zuletzt ausgeübte Beruf. Eine Frau, die über ein abgeschlossenes Ingenieurstudium verfügt und zuletzt als Sekretärin gearbeitet hat, gilt als berufsunfähig, wenn sie dauerhaft nicht mehr als Sekretärin arbeiten kann.
Als berufsunfähig gilt eine Person dann, wenn sie mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten den zuletzt ausgeübten Beruf nur noch zu weniger als 50 Prozent ausüben kann.
Ist eine Person berufsunfähig, dann ist sie nicht immer erwerbsunfähig. Sie kann mitunter noch in einem anderen Beruf arbeiten. Ein Bauarbeiter, der seinen Beruf aufgrund von Rückenproblemen nicht mehr ausüben kann, ist noch in der Lage, eine Tätigkeit als Pförtner auszuführen. Eine erwerbsunfähige Person ist hingegen immer auch berufsunfähig.

Absicherung der Arbeitskraft mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung der Arbeitskraft und zahlt, wenn die versicherte Person den zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr ausüben kann. Sie schützt vor den finanziellen Folgen des fehlenden Einkommens.
Ganz wichtig ist bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, dass die versicherte Person im Fall einer Berufsunfähigkeit keine andere berufliche Tätigkeit ausüben muss. Es gibt also keinen abstrakten Verweis.
Beispiel:
Ein Mann, der als Einkaufsleiter in einem großen Unternehmen tätig war und aufgrund der hohen psychischen Belastung und eines Burnouts berufsunfähig wird, bekommt Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Er muss nicht als Pförtner arbeiten oder einer einfacheren Tätigkeit im Büro nachgehen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Die Leistungen unterscheiden sich jedoch, abhängig vom Versicherer.
Unterschiede bestehen auch bei der Höhe der Prämien. Die Prämien in der Berufsunfähigkeitsversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Über den Vergleichsrechner können Interessierte eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung finden und die Prämien sowie die enthaltenen Leistungen vergleichen.
Nicht nur Arbeitnehmer mit nichtselbstständiger Tätigkeit können eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Es gibt auch Berufsunfähigkeitsversicherungen für Selbstständige.

Unterschiede der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die erste Wahl bei der Absicherung der Arbeitskraft und ist teurer als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Das liegt an den umfassenderen Leistungen.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann eine kostengünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Sie leistet jedoch nur dann, wenn der Versicherte gar keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann und nicht in der Lage ist, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten.
Beispiel:
Eine Krankenschwester kann aufgrund eines schwerwiegenden Bandscheibenvorfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben. Sie bekommt keine Leistungen aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, da sie noch eine Tätigkeit im Büro für mehr als drei Stunden täglich ausüben könnte. Erst dann, wenn sie auch nicht mehr in der Lage ist, eine Bürotätigkeit für mindestens drei Stunden auszuüben und überhaupt nicht mehr arbeiten kann, leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Wenn die Krankenschwester im Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hätte, würde sie Leistungen erhalten. Sie würde nicht vom Versicherer auf eine andere Tätigkeit, die sie noch ausüben könnte, verwiesen werden.
Wichtig beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte möglichst frühzeitig abgeschlossen werden. Die folgenden Faktoren wirken sich auf die Höhe der Prämien aus:
- Eintrittsalter
- vereinbarte Versicherungssumme
- ausgeübter Beruf
- riskante Hobbys
- gesundheitliche Risiken
Ein Gerüstbauer muss aufgrund des höheren Risikos von berufsbedingten Verletzungen höhere Prämien zahlen als eine Sachbearbeiterin im Einkauf.
Um auch bei einer Berufsunfähigkeit noch einen angemessenen Lebensstandard beizubehalten, wird empfohlen, als Versicherungssumme 80 Prozent des letzten Nettogehalts zu vereinbaren. Anpassungen sind während der Laufzeit möglich. Ein Berufsanfänger bezieht noch kein hohes Gehalt und vereinbart eine niedrigere Versicherungssumme. Später, wenn er in eine höhere, besser bezahlte Position aufsteigt, kann er die Versicherungssumme anpassen. Das ist mit höheren Prämien verbunden.
Beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss der künftige Versicherungsnehmer Angaben zu seinem Gesundheitszustand und zu seinen Vorerkrankungen machen. Aufgrund verschiedener Vorerkrankungen kann der Versicherer den Antragsteller ablehnen. Daher ist es möglich, verschiedene Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz auszuschließen. Vorerkrankungen können auch gegen höhere Prämien versichert werden.