Für viele Paare, die an eine Heirat denken oder noch nicht lange verheiratet sind, erscheint ein Ehevertrag wenig romantisch. Viele glauben, dass Liebe keine Verträge benötigt. Die Eheschließung vor dem Standesamt zieht gesetzliche Folgen nach sich, auch dann, wenn sie geschieden wird.
Ein Ehevertrag enthält individuelle Regelungen im Fall einer Scheidung und muss notariell beurkundet werden. Für den Abschluss eines Ehevertrags gelten gesetzliche Grundsätze. Ein Ehevertrag ist für Eheleute nicht zwingend erforderlich, doch kann er in einigen Fällen sinnvoll sein.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag kann bereits vor der Heirat, aber auch danach abgeschlossen werden.
Er ist eine individuelle Vereinbarung zwischen den Eheleuten.
Auch wenn für den Ehevertrag gesetzliche Grundlagen gelten, bietet er den Eheleuten die Möglichkeit, eigene Regelungen festzusetzen und von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen.

Die wichtigsten Regelungen in einem Ehevertrag
Bei einem Ehevertrag geht es vor allem um finanzielle Aspekte wie Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Wird in Deutschland keine andere vertragliche Regelung getroffen, gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn wird bei einer Scheidung zu gleichen Teilen zwischen den beiden Eheleuten aufgeteilt.
Eheleute können den Güterstand mit einer offiziellen Regelung individuell anpassen, indem sie Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. Bei einer Zugewinngemeinschaft kann der Zugewinn mit einem Ehevertrag auf bestimmte Vermögenswerte beschränkt werden. Das Vermögen eines Familienunternehmens kann vor dem Zugewinnausgleich geschützt werden.
Im Fall einer Scheidung können mit einem Ehevertrag Unterhaltsansprüche bereits im Vorfeld geregelt werden.
Im Ehevertrag kann festgelegt werden, ob und in welchem Umfang ein Ehepartner im Fall einer Scheidung Unterhalt bekommt. Gerade dann, wenn einer der beiden Ehepartner zugunsten seiner Familie seine beruflichen Ambitionen zurückstellt, kann das sinnvoll sein.
Im Ehevertrag kann auch der Versorgungsausgleich geregelt werden. Der Versorgungsausgleich bedeutet, dass während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften bei einer Scheidung unter den beiden Ehepartnern aufgeteilt werden. Mit einem Ehevertrag können Ehepaare den Versorgungsausgleich vertraglich anpassen oder ausschließen.

Wann sollten Paare einen Ehevertrag abschließen?
Nicht in jeder Ehe ist ein Ehevertrag notwendig. Er kann jedoch in bestimmten Situationen wichtig sein, wenn individuelle Vereinbarungen getroffen werden sollen oder die gesetzlichen Regelungen nicht die optimale Lösung bieten.
In den folgenden Situationen ist ein Ehevertrag sinnvoll:
- Einer der beiden Partner ist selbstständig oder führt ein Unternehmen Ist einer der beiden Ehepartner selbstständig, kann mit einem Ehevertrag verhindert werden, dass das Unternehmen bei einer Scheidung in den Zugewinnausgleich einfließt. Einerseits kann der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden. Andererseits lässt sich ausschließen, dass der Partner an Schulden, Verlusten oder Gewinnen aus dem Unternehmen beteiligt wird.
- Unterschiedliche Einkommensverhältnisse Unterscheiden sich die Einkommensverhältnisse der beiden Partner stark, kann mit dem Ehevertrag ein finanzieller Ausgleich während der Ehe und nach der Scheidung geregelt werden. Im Ehevertrag kann beispielsweise eine Unterhaltszahlung bei einer Scheidung an den schlechter verdienenden Partner geregelt werden.
- Ungleiche Vermögensverhältnisse Bringen beide Partner Vermögen in unterschiedlicher Höhe in die Ehe ein, kann ein Ehevertrag einen finanziellen Ausgleich schaffen. Bestimmte vor der Ehe vorhandene Vermögenswerte können vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden. Mit dem Ehevertrag wird geregelt, was bei einer Scheidung mit dem Vermögen geschieht.
- Schulden und Haftungsrisiken Bei hohen finanziellen Verpflichtungen oder wenn einer der beiden Partner Unternehmer ist, können Haftungsrisiken mit einem Ehevertrag minimiert werden. Derjenige, der nicht selbstständig ist, kann mit dem Ehevertrag von den während der Ehe entstehenden Schulden des anderen ausgeschlossen werden.
- Internationale Ehen Sind beide Ehepartner unterschiedlicher Nationalität, kann mit einem Ehevertrag bestimmt werden, welche nationale Rechtsordnung bei einer Scheidung angewendet werden soll. Auch die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung kann geregelt werden.
- Familienplanung Möchte ein Partner sich um die Familie kümmern und dafür seinen Beruf aufgeben oder beruflich kürzertreten, kann mit dem Ehevertrag eine finanzielle Absicherung für ihn während der Ehe, aber auch bei einer Scheidung vereinbart werden.
- Zweite Ehe oder Kinder aus früheren Beziehungen Mit einem Ehevertrag können Kinder aus früheren Beziehungen geschützt werden, indem Regelungen für Erbe, Zugewinn und Unterhalt getroffen werden. Das ist auch für den Fall einer Scheidung möglich.
Abschluss eines Ehevertrags
Bevor Paare einen Ehevertrag abschließen, ist eine Beratung sinnvoll. Sie kann bei einem Fachanwalt für Familienrecht, aber auch bei einem Notar erfolgen. Sinnvoll ist die Beratung bei einem Notar, da dann keine zusätzlichen Kosten für den Rechtsanwalt anfallen.
Ein Ehevertrag muss in jedem Fall notariell beurkundet werden. Der Notar nimmt auch eine Beratung vor, die in der späteren Beurkundungsgebühr enthalten ist.
Die Kosten für einen Ehevertrag sind abhängig von dessen Geschäftswert. Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz gesetzlich geregelt. Je mehr Vermögen vorhanden ist, desto teurer wird der Ehevertrag.
Ein bereits bestehender Ehevertrag kann nachträglich geändert oder angepasst werden. Auch dafür ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Eine Änderung ist sinnvoll, wenn sich die Familienverhältnisse oder die finanzielle Situation von einem Ehepartner ändern.